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Was vom Tage übrig bleibt (56): Schmitt, Pluschenko, Bach, Gienger, Korruption, Champagne, Pechstein, Sörgel

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Es gibt ein Leben neben der Fußball-WM. Linkfutter für zwischendurch, Lesebefehle habe ich zuletzt sträflich vernachlässigt:

Fecht-Olympiasieger und IOC-Mitglied Pál Schmitt, langjähriger Protokollchef des IOC und Mitglied des Europäischen Parlaments, ist zum neuen Staatspräsidenten Ungarns gewählt worden.

Oops, mal wieder eine Entscheidung des Eislauf-Weltverbandes ISU, die anderswo mindestens so ausgiebig diskutiert wird, wie in Deutschland der Fall Pechstein. Ich wusste gar nicht, dass die ISU noch zwischen Profis und Schauläufern und vielleicht sogar Amateuren unterscheidet. Ich halte es beim ersten Hinsehen für absurd, dass Jewgeni Pluschenko gesperrt wird und nicht an den Winterspielen 2014 in Sotschi teilnehmen soll. Ausgerechnet Pluschenko! Hier ist er übrigens kurz nach der Verkündung von Sotschi als Olympiastadt 2014, damals im Juli 2007 in Guatemala City:

Jewgeni Pluschenko, Guatemala, Juli 2007

Jewgeni Pluschenko, Guatemala, Juli 2007

Der ISU-Beschluss, gegen den Pluschenko vor den CAS ziehen kann:

Decision of the ISU Council on Eligibility of Mr. Evgeny Plushenko (RUS)

Based on evidence presented the Council has concluded that Mr. Evgeny Plushenko breached the ISU eligibility rule 102, paragraph 2, i) of the ISU General Regulations and as a consequence has become ineligible under paragraph 7 a) of that rule. The evidence has proved to the satisfaction of the Council that Mr. E. Plushenko, a skater and member of the Figure Skating Federation of Russia (FSFR), skated in exhibitions held in March and April 2010, in Russia and other countries, without the express prior authorization of the FSFR. Such activity is a breach of the ISU eligibility rules and results in the loss of eligibility.

The present decision communicated to both Mr E. Plushenko and the FSFR may be appealed to the Court of Arbitration for Sport, Lausanne, Switzerland, within 21 days upon receipt of the decision, in accordance with Article 25, paragraph 2, c) of the ISU Constitution.

Wie erwartet hat sich Thomas Bach dazu durchgerungen, als DOSB-Präsident zu verlängern. Ein halbes Jahr vor der Entscheidung über die Olympischen Winterspiele 2018 wäre ein Ausstieg ein katastrophales Zeichen gewesen. Die Mitgliederversammlung findet am 4. Dezember 2010 in München statt. Der DOSB sagt:

Am Montag erklärten Präsident Thomas Bach, Walter Schneeloch, Vizepräsident Breitensport/Sportentwicklung, Hans-Peter Krämer, Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen, Gudrun Doll-Tepper, Vizepräsidentin Bildung und Olympische Erziehung, und Ilse Ridder-Melchers, Vizepräsidentin Frauen und Gleichstellung, dass sie sich am 4. Dezember 2010 dem Votum der Mitgliederversammlung stellen wollen. Eberhard Gienger, Vizepräsident Leistungssport, wird wegen der Doppelbelastung aus seiner politischen Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter und als DOSB-Präsidiumsmitglied nicht erneut antreten. Dies nahm das Präsidium mit Bedauern, aber auch mit Respekt und Verständnis zur Kenntnis. Ingo Weiss wird im Oktober 2010 erneut als Vorsitzender der Deutschen Sportjugend (dsj) kandidieren, ebenso Christian Breuer als Vertreter der Aktiven; die Voten der dsj bzw. der Aktiven würden der Mitgliederversammlung dann im Dezember zur Bestätigung vorgelegt werden.

Ich denke, Ausstiegschancen geben sich für Bach nach der IOC-Session im Juli 2011, wenn über die Winterspiele abgestimmt wird, immer noch. Er muss dann seine IOC-Präsidentschaft vorbereiten, das IOC wählt 2013 in Buenos Aires den neuen Präsidenten/die erste Präsidentin.

Zu Gienger: Ist mir überhaupt nicht klar gewesen, dass der CDU-Mann mit seinen Aufgaben belastet ist.

Und noch mal Russland/Sotschi bzw. das Vancouver-Nachbeben. Der russische Rechnungshof, wenn ich das auf die Schnelle richtig übersetze, hat einen Bericht zum Umgang mit den Olympiafinanzen für die Vorbereitung auf die Vancouver-Spiele vorgelegt. Völlig überraschend ist von Korruption und Misswirtschaft die Rede. Ja, ich weiß, Putin und Medwedew haben das in Auftrag gegeben, denen ist nicht zu trauen. Egal, was mich hier fast mehr interessiert, warum so genannte olympische Insiderdienste wie Inside the Games oder Around the Rings und andere Medien darüber berichten, ohne Quellen zu nennen und den Bericht zu verlinken. Mich nervt das kolossal, täglich mehr, wenn ich nicht zum Original geführt werde, wenn Leute meinen, sie müssten Ihre Beiträge stets ohne Belege und weiterführende Hinweise veröffentlichen. Vielleicht war ich nur zu blöd, sicher kann mir jemand helfen und bessere Links finden als diese, etwa einen zum Originalbericht des russischen Rechnungshofes? Danke schon mal.

Wie gesagt, vielleicht kann jemand mit besseren Beiträgen dienen.

Blatters ehemaliger Außenpolitik-Chef, der kurz vor der WM unter Druck gefeuerte Jérôme Champagne, hat einen neuen Job. Er schreibt:

Dear friends,

It is with pleasure that I can announce to you that the Palestinian National Authority appointed me as “Adviser to the PNA for the development of sport and football” in Palestine.

Here attached you can find the press release issued in Ramallah on 21st June in Arabic, English and French versions.

This position is attached to the PNA President, H.E. Mr. Mahmoud Abbas, and the PNA Prime Minister, H.E. Mr. Salam Fayyad, and to be executed under the guidance of the Palestinian National Olympic Committee and Palestinian FA President, Mr. Jibril Rajoub.

Four intital directions were given to me:

  • the administration of Palestinian football,
  • the launch of the Palestinian professional league
  • the marketing of these activities,
  • the developement of international relations for Palestinian sport and football with sport organizations at world, continental and national levels (including the sister football federations) AND with foreign governments, international organizations, etc.

This mission bears a huge responsability but represents also a privilege for me to continue what I was doing in my eleven FIFA years to help Palestinian football with the support of the FIFA President, Mr. Joseh S. Blatter.

This email is just a first information for you and I will contact you at a later stage when we will be able to start the first concrete projects.

Thanking you in advance for your future support of my new mission,

With my best regards,

Jerome

Nachtrag, apropos Pechstein: Gerade verbreitet ihr PR-Büro Powerplay die Meldung, wonach die gesperrte Eisschnellläuferin eine Einstweilige Verfügung gegen Prof. Fritz Sörgel erwirkt hat – im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung (einen Dringlichkeitsaspekt kann ich anders als der putzige Richter Buske nicht erkennen).

Demnach

… darf Sörgel nicht mehr den Eindruck erwecken, die fünfmalige Olympiasiegerin hätte in ihrer sportlichen Karriere Dopingmittel eingenommen oder verbotene Methoden zur Leistungssteigerung angewandt …

Die Verfügung bezieht sich auf ein Rundfunkinterview vom 19. März 2010! Hochinteressant. Wie gesagt, der Richter heißt Buske, Prozessbevollmächtigte sind “Rechtsanwälte Schertz pp.” – muss man mehr sagen? Bitte vorsichtig sein mit den Kommentaren – Abmahngefahr. Die Verfügung findet sich auf der Webseite von Claudia Pechstein.

Nachtrag 2: Zur Verfügung des Richters Buske teilt Prof. Sörgel soeben mit:

Wir werden diese Entscheidung natürlich nicht hinnehmen. Die Begründetheit der Ansprüche werden wir in einem Klageverfahren klären lassen. Käme es dann zu einer Verhandlung, könnte auch die Öffentlichkeit einen besseren Eindruck gewinnen was die wissenschaftliche Basis der Pechstein- Seite ist. Natürlich werden wir die „Creme de la Creme“ nationaler wie internationaler, und wahrhaft unabhängiger Gutachter die Argumentation der Gegenseite kritisch überprüfen lassen.

Diese Entscheidung des Hamburger Gerichtes würde mir einen Maulkorb verhängen, denn Ziel ist es ja mich zum Schweigen zu bringen, zumal ich eben bisher in den wirklich wichtigen Fragen nicht in die Knie zu zwingen war. Das soll auch in Zukunft so bleiben und meine Argumente sollen Gerichten wie Öffentlichkeit jederzeit zur Verfügung stehen.

Ich werde so lange kämpfen bis die Wissenschaft , wie bisher beim ISU und CAS ihr Recht bekommt. Es kann nicht angehen, dass man Wissenschaftler mit guten und nachvollziehbaren Argumenten einen Maulkorb umhängen kann.

Die nachfolgenden Ausführungen von RA Scholz-Recht legen auch dar wie oft wir uns schon gegen die Anträge der Kanzlei Scherz & Bergmann erfolgreich vor Gericht gewehrt haben. Wir haben daraus aber keine Medienkampagne gemacht. Jetzt müssen die Dinge aber ausführlich dargestellt werden.

Seine Rechtsanwältin Nicola Scholz-Recht schreibt:

1.

Im Oktober 2009 hatte Frau Pechstein durch ihren Bevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Bergmann aus Berlin, eine erste Abmahnung aussprechen lassen und Unterlassungsansprüche wegen drei verschiedener Behauptungen, die Sie im Rahmen einer ZDF-Sendung vom 23.10.2009 aufgestellt hatten, geltend gemacht.

Diese Unterlassungsansprüche hatte ich mit ausführlichem Schreiben vom 30.10.2009 als unbegründet zurückgewiesen.

Um zu verhindern, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung ohne vorherige mündliche Verhandlung erwirkt, hatte ich sodann bei den Landgerichten Nürnberg-Fürth, Berlin und Hamburg sogenannte Schutzschriften hinterlegt, um die Gerichte vor Eingang eines entsprechenden Verfügungsantrags bereits über unsere Sichtweise und Argumentation zu informieren.

Anschließend hatte die Gegenseite beim Landgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Mit diesem Antrag ist Frau Pechstein gescheitert. Das Landgericht Berlin hat ihn als unbegründet zurückgewiesen mit der Begründung, dass „es sich sämtlichst um zulässige Meinungsäußerungen [handelt], die auch auf erkennbaren Anknüpfungstatsachen basieren“ (Beschluss des Landgerichtes Berlin vom 19.11.2009, Az.: 27 O 1084/09, Seite 2).

In Konsequenz musste Frau Pechstein auch die Kosten des Verfahrens tragen und hat die bei mir durch meine Tätigkeit entstandene Verfahrensgebühr erstattet.

2.

Frau Pechstein hat durch ihren anwaltlichen Vertreter eine weitere Abmahnung vom 22.03.2010 wegen einer in der NZZ vom 21.03.2010 erschienenen Behauptung aussprechen lassen und erneut die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Auch diese Abmahnung habe ich nach Rücksprache mit Ihnen als unbegründet zurückgewiesen und dargelegt, dass die angegriffene Behauptung den Tatsachen entspricht.

Mir ist nicht bekannt, ob die Gegenseite eventuell versucht hat, auch wegen dieser Behauptung eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Jedenfalls wäre ein eventuell bei Gericht eingereichter Verfügungsantrag nicht erfolgreich gewesen, weil uns in dieser Angelegenheit niemals ein gerichtliches Verbot zugestellt worden ist. Entweder hat die Gegenseite diesen Anspruch nicht weiterverfolgt oder sie hatte damit keinen Erfolg.

3.

Am 25.03.2010 hat Frau Pechstein durch Herrn Rechtsanwalt Bergmann eine weitere Abmahnung aussprechen lassen wegen eines auf den Internetseiten von „Zapp“ veröffentlichten Interviews. Mit dieser Abmahnung wurden insgesamt zwei Behauptungen angegriffen.

Auch diese Abmahnung habe ich als unbegründet zurückgewiesen.

In diesem Fall hat die Gegenseite erneut beim Landgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Mit diesem Antrag ist sie zur Hälfte gescheitert, weil das Landgericht Berlin eine der beiden Behauptungen als zulässig angesehen hat. Die andere Behauptung (Stichwort: „Untersuchung in Quarantäne“) hat das Landgericht Berlin als unzulässig angesehen.

Nach längeren Überlegungen hatten wir uns allein aus prozessökonomischen Gründen entschieden, dagegen nicht vorzugehen, weil das Thema heute nicht mehr aktuell ist und es deshalb wirtschaftlich nicht lohnt, darüber einen Streit zu führen. Da die Gegenseite in diesem Verfahren die Kosten auch zur Hälfte selbst tragen musste, war eine Verteidigung gegen dieses Verbot auch aus Kostengründen nicht erforderlich.

4.

Am 09.04.2010 hat Frau Pechstein durch Herrn Rechtsanwalt Bergmann eine weitere Abmahnung aussprechen lassen, auf die wir nicht mehr geantwortet haben.

Die Gegenseite hat deshalb erneut einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, diesen aber diesmal beim Landgericht Hamburg eingereicht, vermutlich wegen der Befürchtung, beim Landgericht Berlin wiederum nicht in vollem Umfang den gewünschten Erfolg zu erzielen.

Das Landgericht Hamburg hat die einstweilige Verfügung in dem beantragten Umfang ebenfalls nicht erlassen. Die Gegenseite musste zunächst schriftsätzlich nochmals nachbessern und schließlich den Antrag einschränken, so dass sie auch in diesem Fall nicht in vollem Umfang Erfolg hatte, sondern das Landgericht Hamburg nur ein eingeschränktes Verbot erlassen und der Gegenseite ¼ der Kosten auferlegt hat. Dieser Beschluss wurde allerdings erlassen, ohne uns Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

In diesem Fall erwägen wir, die Gegenseite zur Einreichung einer Hauptsacheklage zu zwingen, um dann die Möglichkeit zu haben, die Richtigkeit der angegriffenen Behauptung ggf. auch durch Sachverständigengutachten unter Beweis stellen zu können.



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